Fragwürdige Krisenkommunikation bei der NZZ

Es ist immer wieder frappierend, wie gerade Kommunikationskonzern scheitern, wenn es um Krisenkommunikation geht. Jüngstes Beispiel: Die NZZ. Verwaltungsratspräsident Etienne Jornod macht dabei eine erdenklich schlechte Falle.

Vorweg: Es geht hier nicht um die Frage, ob die Entmachtung von NZZ-Chefredaktor Markus Spillmann inhaltlich gerechtfertigt war oder nicht. Ob er mit seinen vielen Aufgaben überfordert, publizistisch zu bescheiden, strategisch zu wenig visionär war oder in verschiedenen Situationen unglücklich agierte. Das mögen Experten beurteilen, welche näher dran waren an dem Geschehen an der Falkenstrasse in Zürich. Es geht hier auch nicht um die Frage, ob ein «Statthalter Blochers», wie Markus Somm sich gemäss SCHWEIZ AM SONNTAG selbst mal bezeichnet haben soll, als neuer Chefredaktor eingesetzt werden soll und damit «schlimme Befürchtungen (…) zur Gewissheit» werden, wie INFOSPERBER.CH polemisiert.

Die einzige Frage, die hier diskutiert werden soll: Wie metzget sich die NZZ in der Kommunikation dieser heiklen Situation?

Allein die Tatsache, dass die Entmachtung eines Chefredaktors in der Geschichte der NEUEN ZÜRCHER ZEITUNG einen singulären Vorgang darstellt, hätte dem Verwaltungsrat der NZZ klarmachen müssen, dass nun eine rasche, klare und transparente Kommunikation nötig ist, nach innen und nach aussen. Zugute zu halten ist ihm, dass das Unternehmen in seinem ersten Communiqué am 6. Dezember 2014 einigermassen deutlich kommuniziert, dass der Grund für den Rücktritt vom Verwaltungsrat aus ging und ein Konflikt zu Grunde lag. – Ein richtiger Entscheid aus der Sicht der Krisenkommunikation, denn dass Spillmann nicht einfach aus dem blauen Himmel heraus den Bettel hinwirft, wäre so oder so innert Minuten klar geworden.

Allerdings hätte dem Verwaltungsrat bei dieser Ausgangslage von vornherein klar sein müssen, dass mit einer solchen Meldung sofort die Frage heiss diskutiert würde, wer nun denn Nachfolger von Spillmann werden solle beziehungsweise, weil ja das Ansinnen war, die Last der Publizistik auf mehr Schultern zu verteilen, wie das denn konkret vonstatten gehen sollte.

Hier ist das erste Versagen des obersten NZZ Führungsgremiums zu konstatieren. Statt in weiser Voraussicht so zu planen, dass bis zum Zeitpunkt der Eskalation mit der Mitteilung von Spillmanns Rücktritt als Chefredaktor alle offenen Fragen geklärt sind – und auch kommuniziert werden können – liess der Verwaltungsrat mit Etienne Jornod an der Spitze ein Informationsvakum entstehen. – Das Problem ist indes nicht primär ein Kommunikationsproblem, es ist ein operatives Problem und zeugt von schlechtem Management. Schlimm genug, dass im gesamten Verwaltungsrat offenbar kein Kommunikationsspezialist sitzt, der rechtzeitig auf das Problem aufmerksam gemacht hatte – oder das Gewicht hatte, von Jornod auch gehört zu werden. Schlimm genug auch, dass offenbar niemand im Verwaltungsrat mit dem Redaktionsstatut so weit vertraut ist, als dass er oder sie wüsste, dass die Redaktion ein Mitspracherecht hat bei der Ernennung eines Chefredaktors. – Vielleicht aber auch ein erster Hinweis darauf, dass sich halt ein Verwaltungsratspräsidium bei einer so exponierten Gesellschaft wie der NZZ schlecht als Hobby betreiben lässt, wie das Etienne Jornod tut.  – Jornod ist gemäss Moneyhouse zum aktuellen Zeitpunkt – 15.12.2014 – Mitglied oder Präsident in 23 Verwaltungsräten!

Am Sonntag folgte dann der Super-GAU. In einem Artikel der SCHWEIZ AM SONNTAG berichtet Autor Christof Moser (#christoph_moser) ausführlich, dass offenbar hinter den Kulissen der Mist längst geführt sei. Der heutige BAZ-Chefredaktor Markus Somm nämlich solle das Erbe von Spillmann antreten. Somm, dem zusammen mit Christoph Blocher und Verlagsmanager Rolf Bollmann die BAZ zu einem Drittel gehört und der eine autorisierte Biografie über Christoph Blocher geschrieben hat, löst umgehend heftige Abwehrreaktionen auf der NZZ-Redaktion aus. –  Dem ECHO DER ZEIT von SCHWEIZER RADIO DRS wird, auf entsprechende Nachfrage, beschieden, NZZ-Verwaltungsratspräsident Jornod befinde sich im Ausland, aus dem Verwaltungsrat sei niemand in der Lage, die Situation zu kommentieren.

Und darin liegt das zweite grosse Versagen in der Krisenkommunikation der NZZ. Wie fundiert der Artikel von Christoph Moser nun auch sei (und auf Anhieb wirkt er, sich immer wieder auf verschiedene Quellen abstützend, durchaus handwerklich korrekt) – eine Reaktion verlangt er auf jeden Fall. Und zwar umgehend. Mit seinem Schweigen aber stösst Jornod nicht nur die gesamte Redaktion der NZZ vor den Kopf, er desavouiert auch Markus Somm, so denn dieser tatsächlich im Rennen um Spillmanns Nachfrage gewesen sein sollte. Und er lässt zu, dass der NZZ ein enormer Reputationsschaden entsteht. Das Vorgehen erinnert stark an das dieses Kreuzschiff-Kapitäns, der nach einer Havarie nicht auf der Brücke war, sondern sich schnell absetzte. Ihm wird gegenwärtig der Prozess gemacht.

 

Krisenkommunikation in eigener Sache

Im Zusammenhang mit der «Carlos»-Affäre wurde hie und da gefragt: Warum brauchen Amtsinhaber der öffentlichen Verwaltung in der Krise externe Kommunikationsberater? – Das müssten doch auch die internen können. – Warum es sie braucht zeigt – ausgerechnet – #gerrygate.

Nein, wir sprechen für einmal nicht von Gerry Müller. Wir sprechen von Sascha Wigdorovits. Als «PR-Profi» wird er gerne apostrophiert, auch mal als «Mann fürs Grobe». Seit einigen Tagen wissen wir: offenbar hat er eigenhändig die Kulissen geschoben, als es darum ging, die unappetitliche Geschichte von Badens Stadtammann und seinen Nackt-Selfies anzurichten.

Und wie reagiert der PR-Profi, als er plötzlich selbst im Mittelpunkt des Skandals steht? Er lügt er sich um seine ganze Glaubwürdigkeit, indem er die Berichterstattung über sein Engagement in der Sache als «frei erfunden» kritisiert. Scheibchenweise gesteht er ein, was sich nicht mehr leugnen lässt – etwa, dass er sich noch letzte Woche im SMS-Austausch mit der Empfängerin der Nackt-Selfies von Müller befand.

Ironischerweise postuliert Wigdorovits selbst, wenn immer er gefragt wird, dass die Wahrheit und nichts als die Wahrheit Kern und Ausgangspunkt jeder Krisenkommunikation sein müsse.

Noch besser dann am Sonntag: Nachdem die SONNTAGSZEITUNG seine Rolle kritisch beleuchtet, schwingt Wigdorovits die Antisemitismus-Keule (Nachzulesen unter www.persoenlich.com) und verunglimpft Journalisten. Damit verletzt er eine weitere goldene Regel der Krisenkommunikation: Keine Medienschelte (und falls doch, dann muss das wohlabgewogen und am besten durch andere Absender erfolgen).

Fazit: Wigdorovits, dem Tagesansätze von CHF 5000.– nachgesagt werden, hat als Krisenkommunikator in eigener Sache kolossal versagt. Und so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.

Kann man Widgorovits das zum Vorwurf machen? Nein! 

Warum? Weil auch unsere Erfahrung immer wieder zeigt: Wer selbst in eine Krise gerät, riskiert den «Tunnelblick». Will heissen: Nimmt nur noch seine eigene Realität wahr und verschliesst sich einer neutralen, kühlen Sichtweise der Situation. Genau diese ist aber nötig, um ein Problem sachgerecht zu lösen. Mediziner haben das schon lange erkannt: So operiert kein Chirurg seine eigenen Angehörigen. Auch in der Gilde der Juristen ist das Phänomen bekannt: Kein Rechtsanwalt verteidigt sich selbst. Er lässt sich verteidigen.

Dasselbe sollte für den Krisenkommunikator gelten, der selbst in eine Krise gerät.

Und erst recht für all diejenigen, für die – hoffentlich – das Krisenmanagement nicht das Kerngeschäft ihrer Tätigkeit bildet, weil sie nämlich, zum Beispiel als Kader in einer Verwaltung, für anderes angestellt sind. Auch hier gilt: In einer Krise tut die Aussensicht not, um die Gefahr des Tunnelblicks abwenden zu können.

Wie figura zeigt, ist der Zuzug eines externen Helfers, der kritisch den Spiegel vorhält und damit einen wesentlichen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten kann, ein Zeichen von Charakterstärke, und nicht von Schwäche, wie da gelegentlich von Laien behauptet wird.

 

Gerygate: Das Problem der zu schnellen Festlegung

Der CLUB des SCHWEIZER FERNSEHENS vom 19. August hat es wieder einmal deutlich gemacht. In der Person von alt-Presseratspräsident und als-Chefredaktor Peter Studer. Der Mann, der schon längst zur Fraktion der Juristen gehört, die auch ohne detaillierte Dossier-Kenntnis einen Urteilsspruch wagen und damit regelmässig gegen eine juristische Haupttugend verstösst, hat sich bereits am Montag festgelegt. In einem Interview mit dem TAGES-ANZEIGER erläutert er, warum die Geschichte des SONNTAGS-ZEITUNG aus seiner Sicht die Kriterien für eine Publikation erfüllt, sprich: von öffentlicher Relevanz ist.

Blöd nur: schon am selben Tag bricht das Hauptargument seiner Expertise weg: Der mutmassliche Amtsmissbrauch fällt nach übereinstimmenden Aussagen der Polizeikorps des Kantons Bern und des Kantons Aargau weg: Müller hätte als Stadtammann von Baden zwar einen Amtsmissbrauch begehen können, wenn er sein eigenes Korps, die Stadtpolizei Baden, in dem Fall instrumentalisiert hätte. Das Problem nur: Er hatte nicht. Eine einfache Nachfrage bei den Polizei-Korps hat diesen Sachverhalt geklärt, nachzulesen etwa auf NZZ online. Oder in dem bemerkenswerten Beitrag von 10vor10 des SCHWEIZER FERNSEHENS.

Ein offener Punkt bleibt allerdings: Die Frau, mit der Gery Müller gechattet und Nackt-Bilder ausgetauscht hat, stellt die Sachlage auch im BLICK vom 20. August völlig anders dar. Hat Müller deshalb erst am Dienstag informiert, weil er den Montag dazu brauchte, um mit den Polizeikorps die Geschichte abzusprechen? Wenn die Version der Frau stimmen würde, hätte nämlich auch die Polizei, insbesondere diejenige in Baden, ein Problem und müsste sich ihrerseits Amtsanmassung als Vorwurf gefallen lassen.  Begründen die unterschiedlichen Darstellungen ein öffentliches Interesse? Nein. Warum nicht?

Es darf nicht reichen. Wäre es nämlich so, könnte ein jeder Zeitgenosse mit obskuren Beschuldigungen gegen eine prominente Persönlichkeit skandalisierende Berichte in den Medien auslösen, die eine solche Person des öffentlichen Lebens im besten Falle diskreditieren, im schlechtesten völlig zu Fall bringen könnte. Das darf eine Gesellschaft niemals zulassen und muss deshalb darauf bestehen, dass Medien ihre Verantwortung wahrnehmen. Zunächst hätte ein Journalist beispielsweise die Pflicht der Quellenkritik: er müsste sich also kritisch fragen, wie vertrauenswürdig seine Quellen sind. Und welche Motive sie haben könnte, eine Situation so darzustellen, wie sie es tut. Für die Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit kann zum Beispiel herangezogen werden, ob sich eine Quelle selbst in Widersprüche verstrickt. Die betroffene Frau wird in diesem Falle einmal damit zitiert, sie habe von sich nie Nacktbilder an Müller geschickt, an anderen Orten wiederum räumt sie ein, auf Druck von Müller auch von sich Bilder geschickt zu haben. Auch Protokolle z.B. der Polizeibehörden könnten ein Puzzleteil zu diesem Mosaik sein. Natürlich bedeuten solche Abklärungen Arbeit, damit Aufwand und Kosten für einen Medienbetrieb. Unserer Überzeugung nach darf ein öffentliches Interesse an dieser Kontroverse erst bejaht werden, wenn der Journalist diese Arbeit geleistet hat und sich nach bestem Wissen und Gewissen keine Klarheit ausmachen lässt.

Aber zurück zu Medienrechtler Studer. Er argumentiert damit, Müller sei eine Figur des öffentlichen Interesses und müsse sich als gewählter Politiker mehr gefallen lassen als einer anderer. Dieses Argument ist nicht nur gerichtsnotorisch, sondern auch in der Lehre akzeptiert. Allerdings mit der Einschränkung, dass für den mithin allerpersönlichsten Bereich, nämlich die Sexualität, auch für eine Person der Zeitgeschichte die Privatspähre zu achten sei.

Was bleibt noch als Rechtfertigung für eine Publikation? Chefredaktor Müller (und in der Folge auch Studer) argumentieren, Müller habe die Nackt-Selfies während seiner Arbeitszeit gemacht. Dieses Argument ist einigermassen lächerlich. Es mag hinhalten für Personen, die ein- und ausstempeln und Ihre Arbeitszeit auf die Minute genau abrechnen. Ein Mann in einer hohen Kaderfunktion wie ein Stadtammann wird wohl soviel mehr als die gesetzliche Höchstarbeitszeit für sein Amt unterwegs sein, dass dieses Argumentation nachgerade lächerlich wirkt.

Oder: Die Bilder seien im Amtshaus entstanden. Dieses Argument lässt sich schlecht wiederlegen, weil es gar keines ist. Wollen die Vertreter dieser Argumentationskette aussagen, dass alles, was vielleicht moralisch fragwürdig ist, dann in der Öffentlichkeit breitgetreten werden darf, wenn es in Amtsräumen stattfindet? Verfügen Amtsräume über eine besondere Weihe, die verletzt werden kann? Reicht es für ein öffentliches Interesse, wenn in diesen Räumen «etwas passiert, was dort normalerweise nicht passiert», wie sich Studer im Club zu rechtfertigen versuchte? – Zugegebenermassen ein Argument, – seit dem Zeitalter der Aufklärung dürfte es allerdings nur noch für die einige äusserst Konservative von Belang sein.

Bleibt ein Vorwurf, den allerdings weder CR Müller noch Studer explizit benennen: Der nämlich, Müller könnte sich mit den Bildern erpressbar gemacht haben. Dieses Argument wird wohl deshalb nicht bemüht, weil es seinerzeit in der sog. Borer-Affäre (es ging um eine angebliche aussereheliche Beziehung des Schweizer Botschafters in Deutschland) mit dem Gegenargument ausgehebelt wurde, in der heutigen Zeit würde eine Affäre nicht mehr ausreichen, um einen Erpressungsgrund zu konstituieren. Gilt das Argument?

Aus meiner Sicht ist es das einzige Argument, das letzten Endes übrigbleibt. Die ganze Affäre hat letztlich nur dann eine Relevanz, wenn es auf irgend‘ eine Weise die Amtsführung von Gery Müller negativ beeinflusst. Und es ist die Vermutung durchaus nicht von der Hand zu weisen, dass ein Politiker sich zu Handlungen hinreissen lassen könnte, wenn auf dem Spiel steht, dass Bilder seiner primären Geschlechtsorgane den Medien zugespielt werden und von diesen möglicherweise gar – mehr oder weniger verpixelt – publiziert werden. Dieses Druckmittel für eine Erpressung unterscheidet sich qualitativ auch erheblich von der reinen Aussicht (in der Borer-Affäre), dass eine aussereheliche Ehe ohne entsprechendes Bildmaterial als Aussage der Gespielin in den Medien abgehandelt werden könnte.

Fazit: Die ins Feld geführte Argumentation dafür, warum eine Publikation durch öffentliches Interesse begründet ist, weist bislang erhebliche Mängel auf . Die Rechtfertigungsversuche von Chefredaktor Müller sind wenig stichhaltig und zeigen, dass im Vorfeld der Publikation mehr der Scoop (und die damit erhoffte Auflage und Beachtung in der Öffentlichkeit) im Raum standen als die echte Überzeugung, dass hier Vorfälle von einer Tragweite zu berichten sind, über welche der geneigte Wähler, die Wählerin, unbedingt ins Bild zu setzen seien. Medienrechtler Studer hat sich, ohne vertiefte Kenntnisse und/oder Recherchen, festgelegt und muss jetzt, um sein Gesicht nicht zu verlieren, an seiner oben bereits widerlegten Argumentation festhalten. Die eigentliche Frage aber ist bislang in der öffentlichen Diskussion kaum aufgegriffen worden.

Die «Mea Culpa»-Strategie

Es war das ganz grosse Skandalisierungspotential: Der Grüne Nationalrat und Badener Stadtammann Geri Müller habe Nackt-Selfies von sich an eine junge Frau geschickt, berichtete die SCHWEIZ AM SONNTAG im Artikel ihres Chefredaktors Patrik Müller am letzten Sonntag. Und noch schlimmer: Er habe die Frau bedroht, das Handy herauszugeben und sein Amt missbraucht, indem er ihr die Polizei auf den Hals hetzte.

Zwei Tage später hat Gerry Müller das Gesetz des Handelns an sich gerissen und sich in einer halbstündigen Medienkonferenz erklärt. Quintessenz seiner Aussage: Müller schämt sich für den Vorfall und die Schmuddel-Chats, bittet dafür um Entschuldigung, will aber seine Ämter nur abgeben, falls er realisiert, dass das Vertrauen in seine Person nicht mehr gegeben ist.

Was ist von dem Auftritt zu halten?

Zunächst hat Müller die richtige Strategie gewählt – schade, dass er recht viel Zeit brauchte, bis er auf die Vorwürfe reagierte. Müller selbst rechtfertigt das mit dem Druck, der auf ihm gelastet habe. Das ist nachvollziehbar – genau deshalb plädieren wir auch immer dafür, in einer Krisensituation die Betroffenen und auch die Mitglieder des Krisenstabes durch Profis zu betreuen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Betroffene auch in grossen Belastungssituationen durchhalten – die halbe Miete in solchen Fällen. Und aus demselben Grunde ist es häufig auch nötig, in solchen Belastungssituationen zusätzliche externe Hilfe von aussen zu holen. Schlicht, weil die Fülle der Aufgaben von einem Kleinst-Team nicht zu bewältigen ist. Gut beraten sind natürlich diejenigen, welche sich rechtzeitig um Partner für solche Situation umgesehen haben und  im Ereignisfall nicht erst noch suchen müssen.

In der Krisenkommunikation werden verbale, paraverbale und nonverbale Ebene der Kommunikation von allerlei Auguren bis ins Detail analysiert. Müller wirkte in seiner Medienkonferenz niedergeschlagen, übernächtigt, belastet – einen Wahlkampf würde er auf diese Art nicht gewinnen können. In der gegebenen Krisensituation wirkt das alles aber goldrichtig. Die Schusseligkeit, dass es ihm zu Beginn der Konferenz nicht einmal mehr gelingen mag, eine Mineralwasserflasche zu öffnen, wirkt authentisch und wird vom Publikum als Bestätigung dafür empfunden, wie stark er unter Druck stehen muss.

Details in der Wortwahl pflegen

Auf der verbalen, also der Wort-Ebene, machen wir einige Details aus, die verbesserungswürdig sind. Müller spricht zum Beispiel «eine dunkle Seite» an, die er habe. Eine solche Aussage ist geeignet, in den Köpfen des Publikums ein düsteres Bild und weitere Fragen entstehen zu lassen. Umso mehr, wenn diese Aussage dann zur Titel- und Schlagzeile vieler Veröffentlichungen wird. Wir empfehlen, in einer Krisensituation auf die Lösung, auf die Lehren, auf die Zukunft zu fokussieren. Wichtig ist auch, nur über eigene Handlungen, Beobachtungen und Wahrnehmungen zu sprechen – und nicht über diejenigen von involvierten Dritten. Müller erzählt z.B. von einer Hausdurchsuchung, die stattgefunden habe. Das erscheint im Moment unproblematisch, trotzdem spricht er über eine Aktion von Dritten, nämlich der Kantonspolizei Bern – was er nicht tun sollte. Heikler wird es, wenn er aussagt, weder die Frau noch er hätten sich je belästigt gefühlt. In der Praxis zeigt sich, dass diese Dritten, für die stellvertretend Aussagen gemacht werden, sich hernach oft selbst zu Wort melden – möglicherweise mit einer abweichenden Darstellung, was dann häufig Probleme verursacht und die Frage aufwirft, ob da wirklich ehrlich kommuniziert worden war.

Ein letzer Punkt: Müller hat am Schluss seiner Medienkonferenz keine Fragen der Medienschaffenden mehr beantwortet. Dieses Verhalten ist geneigt, beim Publikum den Eindruck zu erwecken, dass Müller doch noch Dinge zu verstecken hat oder kritische Fragen scheut. Wenn er dann am selben Tag abends im CLUB des SCHWEIZER FERNSEHENS doch auftritt und sich Fragen stellen lässt, wird das von vielen der Medienschaffenden, welche diese Chance nicht erhalten haben, als Affront empfunden werden. Eine gut moderierte, zeitlich begrenzte Fragerunde am Ende der Medienkonferenz hätte dem entgegen gewirkt.

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Einschätzung des Kommunikations-Experten Roland Binz (Blog)

Interview mit Kommunikationsexperte Roger Huber in 20MINUTEN

 

Keine Ahnung, aber eine Meinung

Viele Mutmassungen im Moment um die REGA: Von einem ihrer Rechner könnte das unmoralische Angebot an die Medien ergangen sein, gegen Geld die Krankenakte von Michael Schumacher herauszurücken. Fakten gibt es nur wenige: Die REGA bestätigt zwar, dass sie im Besitz dieser Akten ist oder war. Mehr weiss sie aber selbst nicht.

Deshalb hat sie im Rahmen ihres Krisenmanagements Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Wohl ein kluger Schritt, weil damit die Untersuchungsbehörden lanciert werden, die Mutmassungen von amtlicher Seite abzuklären.

Interessant dabei, wie rasch wiederum ein Mechanismus spielt, der heute bei allen Krisensituationen ins Kalkül mit einzubeziehen ist: Obwohl an Fakten rein gar nichts da ist ausser eine Behauptung einer französischen Zeitung, fahren die externen Experten auf, die schon alles wissen.

Konkretbeispielsweise Bernhard Bauhofer in der heutigen Ausgabe des BLICK.

Der wird zitiert mit den Worten: «Ganz klar müsste der Fall Konsequenzen haben, falls der Täter tatsächlich ein Mitarbeiter der Rega ist. Ich meine damit klare Abläufe, strengere Zugriffsrechte, Verschlüsselung der Daten bis hin zur Rekrutierung und Schulung der Mitarbeiter. Es braucht ein besseres Risikomanagement. Die Frage ist, wer würde Verantwortung übernehmen und zurücktreten?»

Wie eingangs erwähnt: Klar ist zum jetzigen Zeitpunkt gar nichts. Trotzdem weiss der externe Experte – fern vom Fall und in Unkenntnis der tatsächlichen Prozesse und Verfahren bei der Rega: «Es braucht ein besseres Risikomanagement.» Auch dass jemand zurücktreten muss, ist für Bauhofer klar.

Dass all‘ diese Aussagen nichts als grober Unfug sind, solange nicht mehr bekannt ist, leuchtet jedem ein. Der darüber nachdenkt. Ob das geneigte Medienpublikum das auch tut? Wir wissen es nicht.

Klar ist aber eines: Die sogenannten Experten sind heute für jeden Krisenstab und jede Krisenkommunikation eine ernst zu nehmende Grösse. Wie sagt der Volksmund: Etwas bleibt immer hängen. Und sei es noch so blöd. Was kann die professionelle Krisenkommunikation dagegen ausrichten?

Falls die Gruppe der Experten, die mit grosser Wahrscheinlichkeit von den Medien befragt werden, klar eingegrenzt werden kann, kann sich ein persönlicher Kontakt zu diesen als hilfreich erweisen. Ein Briefing zur rechten Zeit lässt nämlich auch den Experten professioneller aussehen. Evt. macht es Sinn, andere Opinion Leaders dazu zu bringen, sich proaktiv zu äussern und die Dimensionen einer Krise ins richtige Licht zu rücken. Ein Blog beispielsweise, durch Twitter entsprechend verbreitet, kann auf den Redaktionen durchaus eine Wirkung auf die Wahrnehmung der Situation haben.

Ist der Schaden, den eine Expertenmeinung verursacht massiv, sollten publizistische Mittel (Dementi in Form einer Medienmitteilung) und allenfalls durchaus auch juristische Mittel in Betracht gezogen werden. Medienschaffende mögen es zwar gar nicht, wenn sie von ihren Verlagsjuristen zurückgepfiffen werden. Die Rechtsprechung hatte in der letzten Zeit jedoch eine deutliche Tendenz, nicht mehr jeden journalistischen Unfug zu goutieren. Das wissen die Juristen in den Medienbetrieben nur zu gut. Und nehmen entsprechenden Einfluss auf die Chefredaktionen.

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