Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung des TV-Studios mit den Schulungsräumlichkeiten
Wir freuen uns, dass Sie unsere TV-Studio mit dem Schulungsraum (nachfolgend: Studio) bei uns buchen oder schon gebucht haben. Damit wir beide vom selben sprechen, haben wir im Folgenden einige weitere Informationen für Sie.
1. Datenschutz
Um die Vermietung durchführen zu können, speichern wir Ihre persönlichen Daten, die Sie im Buchungs- und im Briefing-Formular eingetragen haben. Diese Daten werden archiviert, um bei allfälligen Folgetrainings effektiver und effizienter arbeiten zu können. Diese Daten werden bei der Firma HighLevel Inc, 400 North Saint Paul Street, Suite 920, Dallas, TX 75201 gehostet.
Für das Medientraining in unseren Räumlichkeiten geben wir Datenträger ab, auf denen Übungssequenzen gespeichert werden können. Es steht ihnen selbstverständlich frei, anstelle unserer Datenträger Ihre eigenen zu verwenden. Die comexperts AG übernimmt keine Verantwortung für Daten, die in ihren Räumlichkeiten im Rahmen einer Vermietung ohne unsere Betreuung erstellt werden.
Datenträger, die wir Ihnen zur Verfügung gestellt haben, werden von uns nach Rückgabe der Mietsache neu formatiert und dabei alle Daten gelöscht.
Im Übrigen gelten die Ausführungen unserer Datenschutzerklärung.
2. Vertragspartner
Mit dem Abschluss der Buchung und der Bezahlung der Raummiete ist ein Vertrag zwischen Ihnen (nachfolgend: «Kunde») und der comexperts AG zustanden gekommen. Vertragspartner auf unserer Seite ist die
comexperts AG
Hertistrasse 27a
CH-8304 Wallisellen
Schweiz
Tel.: +41 44 585 15 05
E-Mail: info@comexperts.ch
3. Umfang der Vermietung
Die Vermietung der Räumlichkeiten umfasst das TV-Studio mit allen Gerätschaften, den Schulungsraum mit Tischen und Stühlen sowie den Bistro-Teil für die Pausen.
Nicht Teil der Vermietung sind die Büroarbeitsplätze innerhalb der Räumlichkeiten.
Die comexperts AG sorgt dafür, dass die Büroplätze in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schulungsraum an Trainingstagen nicht benutzt werden.
Der comexperts AG ist es dagegen freigestellt, den abgeschirmten Büroarbeitsplatz im Office-Bereich auch während einer Vermietung zu benützen.
Falls der Kunde eine solche Nutzung als störend empfinden würde, kann verabredet werden, dass die comexperts AG auf jegliche Nutzung der Räumlichkeiten während der Vermietung verzichtet.
4. Verschiebung bei Unpässlichkeit auf Ihrer Seite
Mit dem Vertragsabschluss haben Sie als Kunde Anrecht auf die vermieteten Räumlichkeiten zu dem von Ihnen eingetragenen Datum. Die Miete beginnt am Morgen um 0700 Uhr und endet am Abend um 1800 Uhr.
Eine andere Abrede bedarf der einfachen Schriftlichkeitkeit.
Sollten Sie aufgrund von Umständen, die in Ihrer Verantwortung liegen, das Training zum besagten Zeitpunkt nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, die Miete auf einen neuen Zeitpunkt zu verschieben. Für eine Verschiebung können Sie aus den verfügbaren Terminen frei einen neuen Termin auswählen.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin.
Eine Verschiebung ist bis zu 24 Stunden vor dem verabredeten Termin möglich. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder nehmen Sie ohne Nachricht zum verabredeten Zeitpunkt nicht ein, besteht kein Anspruch mehr auf eine Verschiebung.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin kurzfristig nicht wahrnehmen können, können Sie das gebuchte Zeitfenster selbstredend auch an eine Drittpartei weitergeben. In diesem Fall ist die comexperts AG zwingend im Vorfeld zu informieren.
5. Verschiebung bei Verhinderung der comexperts AG
Kann die comexperts AG eine verabredete Vermietung nicht einhalten, informiert sie den Kunden darüber zum frühestmöglichen Zeitpunkt und bietet Ersatztermine an.
Lässt sich kein Ersatztermin finden, erstattet die comexperts AG das Kursgeld zurück.
6. Wegbedingung von Schadenersatz und weiteren Forderungen
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass über die unter 3.) und 4.) beschriebenen Gewährleistungsansprüche hinaus keine Schadenersatz- oder Genugtuungs-Ansprüche bestehen, sollte eine gebuchte Studio-Miete nicht wie ursprünglich geplant und vereinbart durchgeführt werden können.
7. Übergabe der Sache
Die comexperts AG stellt die Schlüsselübergabe am Morgen des Trainingstages sicher, entweder durch eine persönliche Übergabe oder aber einen Schlüsseltresor vor den Räumlichkeiten. Die Schlüssel sind am Abend nach dem Training einem Vertreter der comexperts AG oder via Schlüsseltresor zurückzugeben.
8. Verfügbarkeit der Technik
Die comexperts AG garantiert die Funktionstüchtigkeit der Gerätschaften im TV-Studio. Sie stellt sicher, dass im Falle eines Defektes oder des Ausfalls eines Systems Ersatzgeräte und Havariekonzepte zur Verfügung stehen, die es erlauben, eine Medienschulung zu Ende zu bringen. Diese Garantie umfasst die beim Vertragsabschluss vereinbarten technischen Eigenschaften des TV-Studios.
9. Schulung für Bedienpersonal
Die technischen Anlagen im TV-Studio dürfen nur von Personen bedient werden, die im Vorfeld eine Schulung auf den Geräten absolviert haben. Die comexperts AG bietet dem Kunden im Vorfeld einer Vermietung eine solche Ausbildung von 2 Stunden für den Preis von CHF 250.00 pro Person. Es können auch mehrere Personen gleichzeitig geschult werden.
10. Haftung für Schäden
Die Kundin haftet für Schäden an der Mietsache. Es wird empfohlen, die Risiken über eine Betriebsversicherung abzudecken.
Wallisellen, im Januar 2024