Allgemeine Geschäftsbedingungen für Medientrainings
Wir freuen uns, dass Sie ein Medientraining bei uns buchen oder schon gebucht haben. Damit wir beide vom selben sprechen, haben wir im Folgenden einige weitere Informationen für Sie.
1. Datenschutz
Um das Medientraining durchführen zu können, speichern wir Ihre persönlichen Daten, die Sie im Buchungs- und im Briefing-Formular eingetragen haben. Diese Daten werden archiviert, um bei allfälligen Folgetrainings effektiver und effizienter arbeiten zu können. Diese Daten werden bei der Firma HighLevel Inc, 400 North Saint Paul Street, Suite 920, Dallas, TX 75201 gehostet.
Zur Durchführung des Medientrainings legen wir ein Dossier an, in dem Informationen über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Trainings sowie Ihr Unternehmen zusammengetragen werden. Wir bedienen uns bei der Recherche aus allgemein zugänglichen Quellen und sowie den Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Die Informationen werden local auf den Arbeitsgeräten des Medientrainers und in der Cloud der Firma HighLevel Inc, 400 North Saint Paul Street, Suite 920, Dallas, TX 75201 gespeichert.
Die Interviews aus dem VMT werden bei uns lokal gespeichert und Ihnen auf Wunsch passwortgeschützt im Internet zur Verfügung gestellt. Dabei werden die Videofiles auf Vimeo.com Inc., 330 West 34th Street, 10th Floor New York, New York 10001, hochgeladen und dort passwortgeschützt abgelegt. Die Daten werden gelöscht, sobald Sie uns den Auftrag dazu geben.
Im Übrigen gelten die Ausführungen unserer Datenschutzerklärung.
2. Vertragspartner
Mit dem Abschluss der Buchung und der Bezahlung des Medientrainings ist ein Vertrag zwischen Ihnen (nachfolgend: «Kunde») und der comexperts AG zustanden gekommen. Vertragspartner auf unserer Seite ist die
comexperts AG
Hertistrasse 27a
CH-8304 Wallisellen
Schweiz
Tel.: +41 44 585 15 05
E-Mail: info@comexperts.ch
3. Verschiebung bei Unpässlichkeit auf Ihrer Seite
Mit dem Vertragsabschluss haben Sie als Kunde Anrecht auf das Medientraining zu dem von Ihnen eingetragenen Datum und Zeitpunkt.
Sollten Sie aufgrund von beliebigen Umständen das Training zum besagten Zeitpunkt nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, das Medientraining auf einen neuen Zeitpunkt zu verschieben. Für eine Verschiebung können Sie aus den verfügbaren Terminen frei einen neuen Termin auswählen.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin und/oder eine Durchführung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Eine Verschiebung ist bis zu 24 Stunden vor dem verabredeten Termin möglich. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder nehmen Sie ohne Nachricht zum verabredeten Zeitpunkt nicht an dem Medientraining teil, besteht kein Anspruch mehr auf eine Verschiebung. Unser Medientrainer wartet in jedem Fall bis 30 Minuten über den vereinbarten Starttermin hinaus.
Wenn ein oder mehrere Teilnehmer aufgrund einer Unpässlichkeit nicht an dem Medientraining teilnehmen können, bieten wir eine kostenlose Nachschulung im Rahmen eines virtuellen Medientrainings an.
4. Verschiebung bei Verhinderung der comexperts AG
Kann die comexperts AG ein verabredetes Medientraining nicht durchführen, informiert sie den Kunden darüber zum frühestmöglichen Zeitpunkt und bietet Ersatztermine an.
Lässt sich kein Ersatztermin finden, erstattet die comexperts AG das Kursgeld zurück.
Die comexperts AG ist frei, im Verhinderungsfalle eines Medientrainers einen ebenbürtigen Ersatz zu stellen. Sie informiert den Kunden darüber zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Der Kunde ist frei, in diesem Falle den Ersatztrainer abzulehnen und stattdessen einen Ersatztermin zu buchen.
5. Wegbedingung von Schadenersatz und weiteren Forderungen
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass über die unter 3.) und 4.) beschriebenen Gewährleistungsansprüche hinaus keine Schadenersatz- oder Genugtuungs-Ansprüche bestehen, sollte ein gebuchtes Medientraining nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden können.
6. Inhaltliche Qualitätsgarantie
Die comexperts AG garantiert, bei allen Medientrainings den aktuellen Stand und die geltenden Grundsätze der Medienrhetorik zum gegebenen Zeitpunkt anzuwenden. Es bestehen keine Ansprüche daraus, dass eine im VMT besprochene rhetorische Technik bei der späteren Anwendung durch den Kunden nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat.
7. Technische Qualitätsgarantie
Die comexperts AG unternimmt alle branchenüblichen Anstrengungen, um die technische Durchführbarkeit des vereinbarten Medientrainings zu garantieren. Sollten sich aus nicht vorhersehbaren Gründen während dem Medientraining technische Probleme ergeben greift die comexperts AG auf abgestufte Rückfallebenen zurück, um das vereinbarte VMT in bestmöglicher Weise durch- oder zu Ende zu führen.
8. Vorbereitung und Briefing
Die comexperts AG bietet dem Kunden im Vorfeld des Live-Trainings E-Learning-Materialien zur Vorbereitung zur Verfügung, in denen viele theoretische Aspekte vorweg behandelt werden. Es ist in der Verantwortung des Kunden, diese Materialien zu studieren. Der Verzicht des Kunden auf die Vorbereitung löst keinerlei Gewährleistungsansprüche aus.
Die comexperts AG stellt mit einem Briefing einige Tage vor dem Medientraining sicher, dass das Training maximal individuell gestaltet werden kann. Dazu erstellt die comexperts AG individualisierte, auf die Situation des Kunden angepasste Medienszenarien bereit. Ist der Kunde für ein vorgängiges Briefing mit der comexperts AG nicht erreichbar, entstehen daraus keinerlei Gewährleistungsansprüche.
9. Nachbearbeitung
Die comexperts AG stellt dem Kunden auf Wunsch die aufgezeichneten Videofiles im Nachgang zum VMT passwortgeschützt zur Verfügung.
Die comexperts AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Kursmaterialien nach Ablauf eines Kalenderjahres nach dem Zeitpunkt des VMT zu löschen. Der Kunde ist berechtig, jederzeit die Löschung zu verlangen oder das Hochladen der Übungsinterviews zu untersagen.
Wallisellen, im Januar 2024