von Patrick Senn | 27.04.2018 | Uncategorized
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Wie sich der Bündner Regierungsratskandidat Andreas Felix um Kopf und Kragen redet.
Ein Bündner Regierungsratskandidat und Funktionär des Baumeisterverbands verliert innert zwei Tagen jegliche Glaubwürdigkeit. Will aber weiterhin Regierungsrat werden. Dabei stolpert er über dieselben Fehler wie schon viele vor ihm.
Aber von vorne: Seit 2012 ermittelt die Wettbewerbskommission (Weko) zunächst gegen verschiedene Unterengadiner, später auch noch gegen weitere Bündner Bauunternehmen wegen illegaler Preisabsprachen und Marktaufteilungen. Zehn Verfahren sind es insgesamt. Auch gegen den Bündner Baumeisterverband wird in diesem Zusammenhang ermittelt, der seit 2008 von Andreas Felix geführt wird, der gleichzeitig Kantonalpräsident der BDP und Grossrat ist. Insgesamt arbeitet Felix in verschiedenen Funktionen schon seit 25 Jahren für die Bündner Baumeister. Trotz der laufenden Ermittlungen der WeKo lässt sich Felix im Frühling 2017 von den Delegierten der BDP zum Regierungsratskandidaten aufstellen.
Ab Montag, 23. April publiziert das online-Magazin REPUBLIK.CH eine vierteilige Serie über das Unterengadiner Baukartell. Im Rahmen der Berichterstattung behauptet der Whistleblower, welcher den ganzen Fall ins Rollen gebracht hatte, dass an einigen der Vorversammlungen, an denen die Preisabsprachen getätigt worden seien, Andreas Felix persönlich teilgenommen habe. An mindestens drei solche Veranstaltungen will sich der Whistleblower erinnern, eine davon definitiv in der Zeit nach 2004, als das Kartellrecht verschärft worden war.
Felix reagiert erbost und weist die Unterstellungen als Lügengeschichten von sich. In der Sendung SCHWEIZ AKTUELL des SCHWEIZER FERNSEHEN vom Mittwoch, 25.4. sagt er wörtlich: „Es hat keine Hinweise gegeben, die uns darauf hingedeutet hätten, dass Preisabsprachen stattfinden.“ Und auf Nachfrage der Journalistin, ob er es tatsächlich nicht gewusst habe: „Das ist so. Der Baumeisterverband hat hinlänglich kommuniziert, dass wir keine Hinweise hatten, dass im Wettbewerb Preisabsprachen passieren.“ Und später im selben Beitrag: „Wir müssen von der Geschichte dann reden, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen auf der Basis von Weko-Entscheiden und nicht auf der Basis von kolportierten Verunglimpfungen, wie zum Beispiel von dieser heutigen Geschichte“ – und meint damit die Anschuldigungen im Artikel der REPUBLIK.
Nebst Felix kommt auch BDP-Regierungsrat Jon Domenic Parolini unter Druck. Er sei 2008, damals noch Gemeindepräsident von Scoul, vom späteren Whistleblower über das Kartell informiert worden. Parolini räumt diese Tatsache ein, erklärt aber auch, dass er von dem Whistleblower eine Kopie der Liste verlangt hatte, welche dieser ihm aber nicht auszuhändigen bereit war, dass er die Sache dem Gemeinderat von Scuol vorgetragen hatte, am Ende aber nichts unternahm, weil man der Ansicht war, über zuwenig Fakten oder Beweismittel zu verfügen. Die BDP Graubünden, die Partei sowohl von Parolari als auch von Felix, veröffentlicht am Mittwoch ein Medien-Communiqué, in dem sie die „unhaltbaren Vorwürfe“ gegen ihre Politiker geisselt.
Einen Tag später liegen die Fakten auf dem Tisch. Am Donnerstag publiziert die Weko ein Medien-Communiqué und einen Presserohstoff zu dem Entscheid in der Untersuchung „Unterengadin I“. Mehrere Firmen werden darin für illegale Preisabsprachen mit total 7.5 Millionen Franken Bussen und 500’000 Franken Verfahrenskosten belegt. Und wörtlich: „Der Graubündnerische Baumeisterverband zahlt zwar keine Busse, ihm wurden aber Verfahrenskosten auferlegt, da er zum Teil an der Organisation dieser Kartelle beteiligt war.“ Und: „Diese Abreden wurden zum Teil an den vom bündnerischen Baumeisterverband organisierten Vorversammlungen getroffen.“
Mit anderen Worten: Die Weko beschuldigt den Baumeisterverband nicht explizit, von den Preisabsprachen gewusst zu haben. Nur: Die Sitzungsleiter, welche diese Vorversammlungen geführt hatten, waren teilweise vom Baumeisterverband engagiert und bezahlt worden, was vom Verband auch nicht bestritten wird. Kein Wunder, stellen die Kommentator/innen in den Medien die Frage, wie glaubwürdig die Behauptung sein könne, der Verband hätte nichts von den Absprachen gewusst (etwa im TAGES-ANZEIGER). Dass zwei der gebüssten Firmen mit Vertretern im Vorstand des Baumeisterverbandes vertreten waren und nun in aller Eile zurücktreten, verbessert die Situation für den angeschlagenen Verband auch nicht wirklich – im Gegenteil.
Der Baumeisterverband reagiert rasch und schaltet wenige Stunden später ein Medien-Communiqué auf mit dem euphemistischen Titel: „WEKO stellt Verfahren gegen GBV ein“. In dieser Mitteilung behauptet der Graubündner Baumeisterverband: „Immerhin bestätigt selbst die aus Sicht des GBV tendenziöse Medienmitteilung der WEKO, dass der GBV und sein heutiger Geschäftsführer nicht an Vorversammlungen teilgenommen haben. Damit ist der in der Online-Plattform “Republik“ erschienene Fortsetzungsroman in diesem Punkt als reine Fake-News entlarvt.“
Nur: Diese Behauptung des Bündner Baumeisterverbandes ist frei erfunden. Die Medienmitteilung der Weko macht keinerlei Aussage dazu, ob der heutige Geschäftsführer (sprich: Andreas Felix) an einer dieser Vorversammlungen teilgenommen haben könnte oder nicht. An der gleichentags einberaumten Medienkonferenz spricht ein Medienschaffender den Präsidenten des Verbandes, Markus Derungs, auf diese Inkonsistenz an. Derungs‘ Erklärung: Wenn die Weko Erkenntnisse gehabt hätte, dass Felix an einer dieser Veranstaltungen teilgenommen hätte, dann hätte sie das ja bestimmt geschrieben. Und Felix versucht nachzudoppeln: Auch in dem Entscheid-Dispositiv der Weko (das nicht öffentlich ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt) werde nirgends ein entsprechener Vorwurf erhoben. – Mit Verlaub: Das Schweigen der Behörde in dieser Frage als eine Bestätigung für die Nicht-Teilnahme von Felix zu betrachten, ist doch eine reichlich abenteuerliche Auslegung. Zumal die Weko ja nicht gegen Personen, sondern gegen Firmen ermittelt. Der Baumeisterverband hat mit dieser Kommunikation weder die eigene noch die Glaubwürdigkeit von Andreas Felix gestärkt, wie es auch die Stimmung an der Medienkonferenz deutlich zum Ausdruck bringt, sondern nur noch mehr Kopfschütteln ausgelöst. Weko-Vizedirektor Frank Stüssi konterte in der Sendung SCHWEIZ AKTUELL vom 26. April 2018 deutlich genug: „Wer an diesen Sitzung teilnahm, legen wir nicht offen. Für die Aussagen von Andreas Felix muss er selbst geradestehen.“ – Mitnichten also eine Bestätigung, dass Felix die Wahrheit sagt und an keiner der Sitzung teilgenommen hatte.
Nicht am Platz ist auch der aggressive Tonfall des Bündner Baumeisterverbandes. An einem Tag, an dem die Schlagzeilen der Medien landesweit darüber berichten, dass Bündner Baumeister die Bevölkerung durch illegale Marktabsprachen um Millionenbeträge betrogen hat, wäre vom zuständigen Branchenverband zunächst einmal Demut verlangt. Der Bünder Baumeisterverband macht das Gegenteil: Er teilt aggressiv aus, nennt die Kommunikation der Weko „tendenziös“ (was er allerdings zu keinem Zeitpunkt untermauern kann), kritisiert überhaupt die Einschätzung der Weko, beschimpft den Medientitel als Lügenpresse, der ausführlich über die illegalen Machenschaften berichtet, und bezichtigt auch den Whistleblower, der die ganze Weko-Untersuchung ins Rollen brachte, als Lügner. Was der Verband dabei vergisst: Die jüngsten Ereignisse sprechen für den Whistleblower: Er hat die Unterengadiner Bauunternehmer der illegalen Preisabsprachen bezichtigt, und nach sechs Jahren Untersuchung kommt die Weko zu eben diesem Befund. Der Whistleblower hat ausgesagt, Parolini informiert zu haben, und dieser bestätigt.
Mit anderen Worten: Es gibt zum heutigen Zeitpunkt keinen Anhaltspunkt, dem Informanten nicht zu glauben, während die Darstellung des Verbandes schwer nachvollziehbar bleibt. Dazu spielt das David-gegen-Goliath-Momentum: Der mächtige Baumeisterverband gegen den Kleinunternehmer, der alles verloren hat, weil er sich gegen die illegalen Machenschaften gewehrt hat. Eine Ausgangslage, in welcher sich ein aggressives Verhalten wie dasjenige des Bünder Baumeisterverbandes schlicht verbietet. Stattdessen hätten Baumeisterverband und Felix versuchen müssen, zu erklären. Etwa, dass sie selbst erschrocken seien darüber, dass Sitzungsleiter, welche der Verband selbst abgestellt hatte für die Besprechungen, dort offenbar an illegalen Preisabsprachen teilgenommen hatten, statt dass sie die Baumeister darauf aufmerksam gemacht hätten, dass sie gerade dabei waren, eine Gesetzesverletzung zu begehen. Dass der Verband intern aufarbeiten werde, warum eben diese Sitzungsleiter den Verband, in dessen Lohn sie standen, nicht informiert hatten über derlei Vorgänge. Und dass der Verband feststellen müsse, dass ganz offensichtlich keine Sensibilität bestand bei den eigenen Mitgliedern, was erlaubt war und was nicht.
Wenn ein Verband nicht die Kraft hat, sich in einem solchen Moment von denjenigen Mitgliedern zu distanzieren, die kriminell gehandelt haben, dann leistet er denjenigen, welche „sauber“ geschäften, einen Bärendienst. Weil er die Wahrnehmung schürt, dass der Verband selbst hinter diesen illegalen Praktiken steht. Oder aber die Illegalen über so viel Macht im Verband verfügen, dass sie ihn nach belieben dominieren.
Felix hat diese Chance verpasst. In einer online-Umfrage der SÜDOSTSCHWEIZ sehen ihn mehr als 80% nicht mehr als valablen Kandidaten. Auch der Chef-Kommentator der Zeitung hat ihn bereits abgeschrieben. Bei einer nüchternen Lageeinschätzung müsste man wohl zum Schluss kommen, dass es besser wäre, Felix aus der Schusslinie zu nehmen, als am Ende auch noch die Wiederwahl von Parolini zu gefährden, wenn während den verbleibenden Wahlkampfwochen das für die BDP so verheerende Baukartell das bestimmende Wahlkampfthema bleibt. Offenbar ist die BDP aber (noch?) nicht so weit.
Die Take-aways:
- Lassen Sie sich nicht für ein Amt im öffentlichen Dienst portieren, wenn gegen Sie eine Straf- oder andere Untersuchung läuft. Eine solche Untersuchung lässt sich schlicht nicht mit einer solchen Kandidatur vereinbaren. Wer es nicht glauben mag, sei an das abrupte Ende von ex-Armeechef Roland Nef erinnert. Kaum im Amt, hatte die SONNTAGSZEITUNG ausgebracht, dass gegen Nef eine Strafuntersuchung lief, weil er seine Ex gestalkt haben soll. Nef musste gehen, „sein“ Departementschef Samuel Schmid (BDP) gab wenig später den Rücktritt aus dem Bundesrat bekannt. Oder der Fall Zuppiger: Der Zürcher SVP-Nationalrat war als Bundesratskandidat im Gespräch. Bis auskam, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Veruntreuung geführt wurde. Zuppigers Kandidatur war Makulatur, er verlor darüber hinaus alle weiteren Ämter und verstarb früh. Merke: Wer ein öffentliches Amt sucht, währenddem gegen ihn derlei Vorwürfe im Raum stehen, lässt jedes politische Fingerspitzengefühl vermissen – solches ist aber Voraussetzung für ein öffentliches Mandat.
- Auch wenn Sie unter grösstem Druck sind: Lassen Sie sich nicht zu Aussagen hinreissen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Ob Felix die Wahrheit sagt, wenn er behauptet, er habe nie an einer der Sitzungen mit den illegalen Preisabsprachen teilgenommen, ist offen: Es steht in diesem Punkt Aussage gegen Aussage. Definitiv unwahr ist aber die Behauptung seines Baumeisterverbands, die Weko habe in ihrem Medien-Communiqué bestätigt, er habe nie an einer solchen Sitzung teilgenommen. Die Redewendung sagt’s bereits: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er noch die Wahrheit spricht. Die törichte Behauptung über die WEKO-Medienmitteilung, die für jedermann als Falschaussage einfach nachzuprüfen ist, hat die letzte Glaubwürdigkeit von Felix zerstört.
- Wenn Sie, Ihr Arbeitgeber oder Teile Ihrer Branche grad eines gesetzeswidrigen Verhaltens überführt wurden und damit landesweit Schlagzeilen gemacht werden: Passen Sie Ihre Tonalität an. Aggressivität ist fehl am Platze, auch wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Greifen Sie nicht an, erklären Sie. Sie sind in einem solchen Moment nun mal nicht in einer Position der Stärke.
- Wenn Sie derart unter Druck geraten, dass ein Festhalten am Amt oder einer Kandidatur schlicht chancenlos geworden ist: Ziehen Sie sich zurück, solange Sie das Gesicht wahren und menschliche Grösse demonstrieren können. Das gelingt Ihnen einfacher, wenn Sie finanziell soweit vorgesorgt haben, dass sie nicht auf den nächsten Monatslohn angewiesen sind. Legen Sie deshalb zurück, wenn Sie in einer exponierten Position sind.
- Wenn Sie Parteidelegierter oder Mitglied einer Findungskommission sind: Checken Sie jede Kandidatin, jeden Kandidaten auf deren Vorgeschichte hin ab.
- Wenn trotz sorgfältigster Abklärungen Vorwürfe gegen einen Kandidaten erhoben werden, verfallen Sie nicht dem Fehler, sich aus purlauterer und falschverstandener Loyalität bedingungslos vor den Kandidaten zu stellen, bevor die Vorwürfe ausgeräumt sind. Schiessen Sie ihn aber auch nicht ab, bevor sie den Sachverhalt geklärt haben. Ein solches Signal wäre nach innen fatal.
Wie hätte Andreas Felix Grösse zeigen können? Indem er gestern vor die Medien getreten wäre mit einem Statement wie dem folgenden: „Meine Branche steht heute vor einem Scherbenhaufen und zurecht am Pranger. Ich habe in der Vergangenheit immer gesagt, dass die illegalen Praktiken, welche von der Weko heute bestätigt wurden, nicht bis zu mir vorgedrungen sind und ich nichts darüber gewusst hatte. Dazu stehe ich auch heute. Ich habe davon nicht gewusst und war nie Teil davon. Ich muss aber einsehen, dass in diesem Punkt mein Wort gegen das eines anderen steht, und ich kann den gegen mich erhobenen Vorwurf nicht anders ausräumen als mit den mündlichen Erklärungen, die ich bereits abgegeben hatte. – Den Vorwurf, wir hätten als Verband nicht genau genug hingeschaut und doch etwas bemerken müssen, muss ich akzeptieren und mich in diesem Punkt kritisch hinterfragen. – Ich verstehe, dass alle diese Punkte viele Menschen verunsichern. Und sie sich fragen, ob ich in dieser Situation die geeignete Person bin, um in der Regierung des Kantons Graubünden Führungsverantwortung zu übernehmen. Ich habe deshalb entschieden und meine Partei darüber informiert, dass ich nicht mehr als Kandidat für die Regierungsratswahlen vom 10. Juni 2018 zur Verfügung stehe.“[/vc_column_text][vc_separator border_width=“10″][vc_column_text]
Update vom 27. April 2018, 1805 Uhr
BDP-Regierungsratskandidat Andreas Felix hat soeben an einer Medienkonferenz seiner Partei bekannt gegeben, als Parteipräsident und als Regierungsratskandidat zurückzutreten.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/6″][vc_column_text]
Hintergrund zum Weko-Entscheid
Der Weko-Entscheid «Engadin I» basiert auf mehreren Millionen Seiten Akten und über 120 Ermittlungsmassnahmen, d.h. Hausdurchsuchungen, rund 40 Einvernahmen, 3 Selbstanzeigen und 17 schriftlichen Ergänzungen zu Selbstanzeigen, rund 40 Auskunftsbegehren, rund 25 Amtshilfeersuchen. Die Untersuchungsergebnisse der Weko werden von betroffenen Unternehmen teilweise bestritten. Gegen den Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Die Untersuchung „Engadin I“ ist eine von insgesamt zehn Untersuchungen, welche die Weko gegen Bündner Bauunternehmen mit dem Verdacht auf Verstösse gegen das Kartellgesetz führt. Quelle: https://www.weko.admin.ch/weko/de/home/aktuell/medieninformationen/nsb-news.msg-id-70566.html[/vc_column_text][vc_separator align=“align_left“ border_width=“10″][vc_column_text]
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