Klagen wegen «schlechter Presse»? Das kann auch nach hinten losgehen

Klagen wegen «schlechter Presse»? Das kann auch nach hinten losgehen

Klagen wegen schlecher Presse?

Soll man bei medialen Beleidigungen juristisch vorgehen? – Wir meinen: Solange es lediglich um den eigenen Stolz geht: Besser nicht.

Gleich in zwei Fällen zeigt sich innert kürzester Zeit, dass medienrechtliche Schritte oftmals das Gegenteil dessen erreichen, was sie sollen, und die Reputation nur noch mehr beschädigen. Gegen Medien oder Autoren vorzugehen, sollte deshalb immer gut überlegt sein.

Fall 1.

Ein Bündner Ex-Richter fühlt sich beleidigt

Das jüngste Beispiel dazu ist der Bünder ex-Verwaltungsrichter, welcher vor rund drei Jahren eine Gerichtspraktikantin vergewaltigt haben soll. Der Richter wurde im November 2024 erstinstanzlich verurteilt, es gilt aber bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Was war passiert? Der Fall wurde bereits zwei Jahre früher publik, im Dezember 2022. Damals hatten zeitgleich die SONNTAGSZEITUNG, die SÜDOSTSCHWEIZ und das Justizportal INSIDE-JUSTIZ über die Vorwürfe berichtet. In letzterem Medium hatte anschliessend ein Leserbriefschreiber den Beschuldigten als «arroganten Grosskotz» bezeichnet, woraufhin dieser eine Stafanzeige gegen den Leserbriefschreiber und den Chefredaktor von INSIDE JUSTIZ einreichte.

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Gerichtsverfahren und auch Strafbefehle sind öffentlich

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Journalisten halten zusammen

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Klagen führen oft zu mehr negativer Publizität und sind kontraproduktiv

Das Verfahren gegen den Chefredaktor wurde rasch eingestellt, ein halbes Jahr später wurde der vermeintliche Leserbriefschreiber – ein 72-jähriger Mann in Chur – wegen übler Nachrede verurteilt. Letzterer Vorgang fand schweizweit breite Abdeckung auch in publikumsträchtigsten Medien wie TAGES-ANZEIGER oder 20 MINUTEN. Sie alle berichteten unter ausführlicher Nennung der Vorwürfe – was Medien auch straffrei dürfen: Die wahrheitsgemässe Berichterstattung über Gerichtsverfahren (und Strafbefehle gehören dazu) ist erlaubt. Resultat: Die mutmassliche Beleidigung wurde nun plötzlich hunderttausendfach publiziert und weiterverbreitet. Den ursprünglichen Leserbrief hatten wahrscheinlich nur ein paar hundert Leute überhaupt zur Kenntnis genommen (er war von der Redaktion von INSIDE JUSTIZ nach kurzer Zeit gelöscht worden, und INSIDE JUSTIZ ist eine kleines Medium, das vor allem von Juristen und Journalisten gelesen wird), mittlerweile kennt die halbe Schweiz den Vorwurf.

Screenshots: Sowohl der TAGESANZEIGER wie auch 20 MINUTEN – zwei der reichweitenstärksten Schweizer Medientitel, berichteten über das Verfahren und verbreiteten die Vorwürfe weiter.

Bild: Ausschnitt aus der Strafanzeige (zitiert nach INSIDE JUSTIZ)

Fazit 1:

Ein klassisches Eigentor. Und die Erkenntnis, dass Strafanzeigen gegen Medien oder auch Leserbriefschreiber gut überlegt sein sollten. Insbesondere, wenn man selbst im Glashaus sitzt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass unter Medienschaffenden häufig eine Solidarität über die eigene Redaktion hinweg herrscht und sich die Kolleginnen und Kollegen untereinander häufig kennen und gut vernetzt sind: Wer sich mit einem Medientitel anlegt, legt sich mit den Medienschaffenden insgesamt an. Und das dürfte in den wenigsten Fällen eine erfolgsversprechende Strategie sein.

Fall 2.

Minister Habeck greift zum Zweihänder

Das zweite Beispiel betrifft den deutschen Wirtschaftsminister und Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck. Zur etwa gleichen Zeit wurde bekannt, dass ein Twitter-User ein Meme (eine Karikatur) weitergeleitet hatte, die das Bild von Habeck zeigte und darunter, im Design und mit Logo des Haarprodukteherstellers «Schwarzkopf», den Schriftzug «Schwachkopf». Habeck gab die beleidigte Leberwurst und reichte Strafanzeige an. Die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Gericht) in Bamberg, für ihre rüde Unterwanderung der Meinungsäusserungsfreiheit landesweit bekannt, ordnete eine Hausdurchsuchung bei dem Twitterer an. Bei dem Mann handelt es sich um einen älteren Herrn und Vater einer Tochter mit Trisomie 21.

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David-Goliath-Prinzip: Aus einer Machtposition heraus vorzugehen bringt keine Sympathiepunkte

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Dünnhäutigkeit zeugt nicht von politischer Stärke

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Anzeigeerstatter wird auch für unverhältnismässiges Vorgehen der Behörden direkt verantwortlich gemacht

Die völlig verhältnislose Hausdurchsuchung am Morgen früh kurz nach sechs wurde zu einer landesweiten Geschichte und von allen einschlägig bekannten Polit-Influencers auf Twitter, Youtube, Instagram und TikTok rauf und runtergenudelt. – Habeck, der als Kanzlerkandidat der Grünen eigentlich grad’ dringend auf Sympathiepunkte angewiesen wäre, wurde zum Buhmann. Erst recht, als auskam, dass er während seiner Ministerzeit schon über 800 Strafanzeigen wegen Majestätsbeleidigung eingereicht hatte. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssten sich mit Banalitäten herumschlagen, die halt zum politischen Alltag gehörten, statt dass sie sich den tatsächlich gefährlichen Straftätern zuwenden könnten, argwöhnten die einen. Die Obrigkeit könne nicht mit Kritik umgehen, es herrschten in Deutschland Zustände wie in autokratischen Systemen, monierten andere. Vor allem wurde auch hier das ursprüngliche Meme wohl hunderttausendfach weiterverbreitet, es wurden T-Shirts bedruckt mit Sprüchen wie «Schwachkopf… ich darf’s nicht sagen, aber Du weisst schon, wer gemeint ist» u.ä.

Fazit 2:

Ein komplettes Eigentor auch hier. Das eigentlich harmlose Meme, das eine PEP (Politisch exponierte Persönlichkeit) eigentlich locker wegstecken sollte, wird zum Symbol für einen dünnhäutigen Minister, der lieber missliebige Bürger strafrechtlich verfolgt, statt sich um seine eigentliche Aufgabe als Wirtschaftsminister zu kümmern und dafür zu sorgen, dass Deutschland aus der selbstverschuldeten Rezession findet.

Quintessenz 

 

Natürlich muss man sich nicht alles bieten lassen. So wird wohl kaum ein Medienschaffender kritisch darüber berichten, wenn sich exponierte Personen z.B. bei konkreten Drohungen zur Wehr sitzen («Ich weiss, wo Du wohnst», «Ich kenne Deine Kinder», etc.). Dünnhäutigkeit im politischen Diskurs wird aber nicht als Zeichen der Stärke wahrgenommen, im Gegenteil. Und juristische Schritte aus einer Position der Macht («Goliath») gegen einen einfachen Bürger (« David») bringen keine Sympathie, für viele Medien und Soziale Medien aber einen guten Aufhänger, um die inkriminerten Vorwürfe im Rahmen der Berichterstattung über die rechtlichen Schritte weiter zu verbreiten.

Mein Vater sel. pflegte in solchen Situation treffend zu sagen: «Was kümmert es den Mond, wenn ihn ein Hund anbellt.» Etwas mehr von dieser Contenance wäre häufig die vernünftigere Strategie als der Gang zum Rechtsanwalt.

Die Seuche mit den Ferienposts

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Ferienbildli auf Instagram posten? Als Werberin die eigenen nackten Füsse vor dem Mittelmeer in Szene setzen? Oder gar noch in Badehose die perfekte A…bombe in den Swimming Pool des Sheraton 5-Star publizistisch auswerten? Auch Ferienposts sind imagebildend und tragen zu Ihrer Repräsentation bei – sie gezielt einzusetzen, unterscheidet den Profi vom Amateur.

Es ist Sommerzeit. Über Wochen werden Sie wieder täglich auf ihrem Facebook-Stream und über Ihren Instagram-Account die Ferienbildli sehen von Mitarbeitern, Vorgesetzten, CEOs, Lieferanten, Beratern, Experten, und diejenigen von A-, B- und C-Promis und sogenannten „Influencern“ werden je nach Umfang der gezeigten nackten Haut auch in die klassischen Medienkanäle überschwappen. Während die letztere Kategorie ihre Posts sehr wohl mit Bedacht absetzt, hinterlassen viele dieser Ferienposts nicht den Eindruck, dass sie sehr strategisch publiziert werden. – Ein Fehler, wie wir finden.

 

Alles ist Botschaft

Wer Ferienbildli publiziert, sendet damit unweigerlich eine Botschaft aus – und meist mehr als eine. Das Vier-Ohren-Modell von Schulz von Thun illustriert das eindrücklich. Das Ferienbild von der Yacht vor Saint Tropez ist mehr als die Aussage: Ich verbringe meine Ferien auf einem Schiff in Südfrankreich. Es transportiert auf der Beziehungsebene gegenüber den meisten Leser/innen vermutlich auch die Aussage: „Ich kann mir mehr leisten als Du“, oder „Jetzt schau mal, was ich mir aus Deinen Beratungshonoraren leisten kann.“

Damit wir uns richtig verstehen: Es muss nicht falsch sein, ein solches Signal zu setzen: Wer sich konsequent als Branchenleader in Szene setzt und regelmässig ein „Produkt“ abliefert, dass dieser Positionierung entspricht, darf sich auch so inszenieren. Entscheidend ist, dass die Inszenierung bewusst erfolgt und nicht aus Gedankenlosigkeit. So kann ein Bild eines CEOs mit zwei Gläsern und einer teuren Flasche Wein schon zuviel des Guten sein, wenn er in seinem Unternehmen eben erst einem Dutzend Mitarbeitern gekündigt hatte, weil die Fixkosten gesenkt werden müssen.

 

Weniger ist mehr

In solchen Situationen gilt die traditionelle Regel, die zuletzt im Social Media-Boom bei vielen etwas zu sehr in den Hintergrund getreten ist: Weniger ist mehr. Die grünliberale Aktivistin, in deren Facebook-Newsline jeden Monat Bilder von Reisen auf weit entfernte Kontinente zu betrachten sind (auch wenn der Kulturtripp sie nach Guatemala oder Peru und nach Kambodscha geführt hat), passt genau so wenig zur eigenen Positionierung wie der Post des Polit-Lobbyisten, der für teures Geld die Interessen einer grossen öffentlich-rechtlichen Organisation vertritt und dann postet, wie toll er die 1. August-Rede fand – gehalten vom VR-Präsidenten eben dieser Organisation.

Auch das, früher nannte man es „Schleichwerbung“, mutet im persönlichen Newsfeed auf Social Media peinlich an – vorallem, wenn die Interessenbindung nicht offengelegt wird.

 

Ganz auf Ferienposts verzichten?

Zumindest empfehlen wir, in der Euphorie über die tollen Ferienerlebnisse kurz innezuhalten und sich zu überlegen, für welchen Kreis von Empfänger/innen die Feriennews nun tatsächlich von Relevanz sind. – Und welche es sind. Vielleicht lesen Sie ja in Ihren Ferien ein faszinierendes Buch, dessen drei Kerngedanken Sie so wertvoll finden, dass Sie sie teilen möchten? Vielleicht entdecken Sie in Ihrer Position als Gourmetkritiker in den Ferien zufällig ein Lokal, das sie völlig überracht? Als Medientrainer werden Sie in Ihrem Ferienland Zeuge eines beispielhaften TV-Interviews des Premierministers? Oder Sie entdecken als Autoverkäufer ein Oldtimer-Museum, das in Tourismusführern kaum gewürdigt wird, aber viel mehr Besucher/innen verdienen würde? Keine Frage, in solchen Fällen spricht nichts gegen einen Post.

Ganz allgemein empfehlen wir, vor jedem Post die drei folgenden Fragen zu beantworten – und schliesslich erst zu publizieren, wenn Sie mindestens zwei davon mit einem „Ja“ beantworten können:

  1. Hat mein Post für andere etwas Inspirierendes?
  2. Betrifft der Post meine Expertise?
  3. Entspricht der Post meiner Positionierung (als Unternehmer, als Führungskraft, als Experte in einem Themenfeld)?

 

Was wir sehen wollen  – und was nicht

Die Erinnerung ist immer noch sehr wach, wenn auch schon Jahre her. Die Werbeleiterin, durchaus mit einem Flair für die Selbstinszenierung ausgestattet, schickt eines dieser Bilder um die Welt, das ihre eigenen Füsse vor dem Strand XY zeigt. Alles gut – ausser dass das Bild zwei klinische Halux-Zehen zeigen, die sich auch in einer medizinischen Dokumentation gut gemacht hätten und wohl einem fortgeschrittenen Deformationsstadium entsprachen. Der Halux ist mir in Erinnerung geblieben, dass die Gute ihre Ferien in Saint Tropez verbracht hatte – dem Mekka für eine Schicht von neureichen Aufsteiger/innen, hatte ich schon längst vergessen und musste ich für diesen Post noch einmal recherchieren.

Das Beispiel bringt uns zur Kernfrage: Welche Körperteile muss ich von meinem Geschäftskontakten kennen – und insbesondere: welche von ihnen muss ich nackt kennen?

Ich schätze: bei den meisten ist es mit dem Gesicht getan, die Hände – die witzigerweise kaum je inszeniert werden in Ferienbildern – gehören wohl ebenfalls zum ordentlichen Geschäftsumgang dazu. Mehr aber ist in den meisten Branchen wohl weder nötig noch angemessen. Interessanterweise sind die meisten der Menschen, die auf ihren Ferienbildern freizügig posieren, im direkten Kontakt wesentlich zurückhaltender. Viele der Herren, die sich auf ihren Ferienposts beim Kopfsprung in den Pool zeigen, tragen im direkten Kontakt auch im Hochsommer Langarmhemden. Und die Damen sind sich selbstverständlich bewusst, dass die Füsse auch in der warmen Zeit in geschlossene Schuhe gehören – zumindest im direkten Umgang. Warum dieselben Personen auf ihren Ferienbildli dann alle Regeln über Bord werfen?

 

Private Gruppen einrichten

Wohlverstanden, es ist nichts dagegen einzuwenden, der Familie und engen Freunden über die modernen Kommunikationsmittel zu zeigen, wie toll die Ferien auch dieses Jahr wieder geworden sind. Der Schlüssel ist, dafür Gruppen einzurichten in den verschiedenen Social Media, und die erwähnten privaten Bilder nur der Gruppe derjenigen Kontakte zu offenbaren, die man als Freunde und Familie definiert hat. Das funktioniert in Facebook genau so wie in Instragram, wo es darüber hinaus die Möglichkeit gibt, ein Konto auf „privat“ zu schalten. Eine Person, die einem folgen will, muss dann erst freigegeben werden, bevor sie die Bilder sehen darf.

Auch damit haben Sie Gewähr, dass Sie nach ihren Ferien in ihrem beruflichen Umfeld immer noch als professionell wahrgenommen und nicht Ihre Badehose oder Ihr Sonnenbrand das Thema des nächsten Geschäftsessens wird.

 

 

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