Klagen wegen «schlechter Presse»? Das kann auch nach hinten losgehen
Klagen wegen schlecher Presse?
Soll man bei medialen Beleidigungen juristisch vorgehen? – Wir meinen: Solange es lediglich um den eigenen Stolz geht: Besser nicht.
Gleich in zwei FĂ€llen zeigt sich innert kĂŒrzester Zeit, dass medienrechtliche Schritte oftmals das Gegenteil dessen erreichen, was sie sollen, und die Reputation nur noch mehr beschĂ€digen. Gegen Medien oder Autoren vorzugehen, sollte deshalb immer gut ĂŒberlegt sein.
Fall 1.
Ein BĂŒndner Ex-Richter fĂŒhlt sich beleidigt
Das jĂŒngste Beispiel dazu ist der BĂŒnder ex-Verwaltungsrichter, welcher vor rund drei Jahren eine Gerichtspraktikantin vergewaltigt haben soll. Der Richter wurde im November 2024 erstinstanzlich verurteilt, es gilt aber bis zu einer rechtskrĂ€ftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Was war passiert? Der Fall wurde bereits zwei Jahre frĂŒher publik, im Dezember 2022. Damals hatten zeitgleich die SONNTAGSZEITUNG, die SĂDOSTSCHWEIZ und das Justizportal INSIDE-JUSTIZ ĂŒber die VorwĂŒrfe berichtet. In letzterem Medium hatte anschliessend ein Leserbriefschreiber den Beschuldigten als «arroganten Grosskotz» bezeichnet, woraufhin dieser eine Stafanzeige gegen den Leserbriefschreiber und den Chefredaktor von INSIDE JUSTIZ einreichte.
Gerichtsverfahren und auch Strafbefehle sind öffentlich
Journalisten halten zusammen
Klagen fĂŒhren oft zu mehr negativer PublizitĂ€t und sind kontraproduktiv
Das Verfahren gegen den Chefredaktor wurde rasch eingestellt, ein halbes Jahr spĂ€ter wurde der vermeintliche Leserbriefschreiber â ein 72-jĂ€hriger Mann in Chur â wegen ĂŒbler Nachrede verurteilt. Letzterer Vorgang fand schweizweit breite Abdeckung auch in publikumstrĂ€chtigsten Medien wie TAGES-ANZEIGER oder 20 MINUTEN. Sie alle berichteten unter ausfĂŒhrlicher Nennung der VorwĂŒrfe â was Medien auch straffrei dĂŒrfen: Die wahrheitsgemĂ€sse Berichterstattung ĂŒber Gerichtsverfahren (und Strafbefehle gehören dazu) ist erlaubt. Resultat: Die mutmassliche Beleidigung wurde nun plötzlich hunderttausendfach publiziert und weiterverbreitet. Den ursprĂŒnglichen Leserbrief hatten wahrscheinlich nur ein paar hundert Leute ĂŒberhaupt zur Kenntnis genommen (er war von der Redaktion von INSIDE JUSTIZ nach kurzer Zeit gelöscht worden, und INSIDE JUSTIZ ist eine kleines Medium, das vor allem von Juristen und Journalisten gelesen wird), mittlerweile kennt die halbe Schweiz den Vorwurf.
Bild: Ausschnitt aus der Strafanzeige (zitiert nach INSIDE JUSTIZ)
Fazit 1:
Ein klassisches Eigentor. Und die Erkenntnis, dass Strafanzeigen gegen Medien oder auch Leserbriefschreiber gut ĂŒberlegt sein sollten. Insbesondere, wenn man selbst im Glashaus sitzt. Dabei ist auch zu berĂŒcksichtigen, dass unter Medienschaffenden hĂ€ufig eine SolidaritĂ€t ĂŒber die eigene Redaktion hinweg herrscht und sich die Kolleginnen und Kollegen untereinander hĂ€ufig kennen und gut vernetzt sind: Wer sich mit einem Medientitel anlegt, legt sich mit den Medienschaffenden insgesamt an. Und das dĂŒrfte in den wenigsten FĂ€llen eine erfolgsversprechende Strategie sein.
Fall 2.
Minister Habeck greift zum ZweihÀnder
Das zweite Beispiel betrifft den deutschen Wirtschaftsminister und GrĂŒnen-Kanzlerkandidat Robert Habeck. Zur etwa gleichen Zeit wurde bekannt, dass ein Twitter-User ein Meme (eine Karikatur) weitergeleitet hatte, die das Bild von Habeck zeigte und darunter, im Design und mit Logo des Haarprodukteherstellers «Schwarzkopf», den Schriftzug «Schwachkopf». Habeck gab die beleidigte Leberwurst und reichte Strafanzeige an. Die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Gericht) in Bamberg, fĂŒr ihre rĂŒde Unterwanderung der MeinungsĂ€usserungsfreiheit landesweit bekannt, ordnete eine Hausdurchsuchung bei dem Twitterer an. Bei dem Mann handelt es sich um einen Ă€lteren Herrn und Vater einer Tochter mit Trisomie 21.
David-Goliath-Prinzip: Aus einer Machtposition heraus vorzugehen bringt keine Sympathiepunkte
DĂŒnnhĂ€utigkeit zeugt nicht von politischer StĂ€rke
Anzeigeerstatter wird auch fĂŒr unverhĂ€ltnismĂ€ssiges Vorgehen der Behörden direkt verantwortlich gemacht
Die völlig verhĂ€ltnislose Hausdurchsuchung am Morgen frĂŒh kurz nach sechs wurde zu einer landesweiten Geschichte und von allen einschlĂ€gig bekannten Polit-Influencers auf Twitter, Youtube, Instagram und TikTok rauf und runtergenudelt. â Habeck, der als Kanzlerkandidat der GrĂŒnen eigentlich gradâ dringend auf Sympathiepunkte angewiesen wĂ€re, wurde zum Buhmann. Erst recht, als auskam, dass er wĂ€hrend seiner Ministerzeit schon ĂŒber 800 Strafanzeigen wegen MajestĂ€tsbeleidigung eingereicht hatte. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mĂŒssten sich mit BanalitĂ€ten herumschlagen, die halt zum politischen Alltag gehörten, statt dass sie sich den tatsĂ€chlich gefĂ€hrlichen StraftĂ€tern zuwenden könnten, argwöhnten die einen. Die Obrigkeit könne nicht mit Kritik umgehen, es herrschten in Deutschland ZustĂ€nde wie in autokratischen Systemen, monierten andere. Vor allem wurde auch hier das ursprĂŒngliche Meme wohl hunderttausendfach weiterverbreitet, es wurden T-Shirts bedruckt mit SprĂŒchen wie «Schwachkopf⊠ich darfâs nicht sagen, aber Du weisst schon, wer gemeint ist» u.Ă€.
Fazit 2:
Ein komplettes Eigentor auch hier. Das eigentlich harmlose Meme, das eine PEP (Politisch exponierte Persönlichkeit) eigentlich locker wegstecken sollte, wird zum Symbol fĂŒr einen dĂŒnnhĂ€utigen Minister, der lieber missliebige BĂŒrger strafrechtlich verfolgt, statt sich um seine eigentliche Aufgabe als Wirtschaftsminister zu kĂŒmmern und dafĂŒr zu sorgen, dass Deutschland aus der selbstverschuldeten Rezession findet.
QuintessenzÂ
NatĂŒrlich muss man sich nicht alles bieten lassen. So wird wohl kaum ein Medienschaffender kritisch darĂŒber berichten, wenn sich exponierte Personen z.B. bei konkreten Drohungen zur Wehr sitzen («Ich weiss, wo Du wohnst», «Ich kenne Deine Kinder», etc.). DĂŒnnhĂ€utigkeit im politischen Diskurs wird aber nicht als Zeichen der StĂ€rke wahrgenommen, im Gegenteil. Und juristische Schritte aus einer Position der Macht («Goliath») gegen einen einfachen BĂŒrger (« David») bringen keine Sympathie, fĂŒr viele Medien und Soziale Medien aber einen guten AufhĂ€nger, um die inkriminerten VorwĂŒrfe im Rahmen der Berichterstattung ĂŒber die rechtlichen Schritte weiter zu verbreiten.
Mein Vater sel. pflegte in solchen Situation treffend zu sagen: «Was kĂŒmmert es den Mond, wenn ihn ein Hund anbellt.» Etwas mehr von dieser Contenance wĂ€re hĂ€ufig die vernĂŒnftigere Strategie als der Gang zum Rechtsanwalt.



















