Das Neuenburger Kantonsgericht pfeifft seine übereifrige Staatsanwaltschaft zurück. Die Richter haben am Mittwoch entschieden, dass Material, welches im Rahmen einer Hausdurchsuchung beim Journalisten Ludovic Rocchi beschlagtnahmt worden war, zurückgegeben werden muss.

Mitte August hatte die Polizei auf Anordnung des zuständigen Staatsanwaltes das Haus des Journalisten durchsucht und Material beschlagnahmt, darunter auch solches seiner Frau. Durch die Tessiner Polizei wurde Rocchi zudem im Locarno, wo der Journalist zu der Zeit weilte, der Computer beschlagnahmt. Der Grund für die illegalen Untersuchungshanldungen war eine Anzeige, nachdem  Rocchi im LE MATIN über Plagiate in einem Buch eines Professors der Universität Neuenburg  berichtet hatte.

Die Richter fanden nun deutliche Worte und bezeichneten die Hausdurchsuchung als Unsinn, die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Neuenburg als voreilig, überhastet und unsensibel. Eine Hausdurchsuchung dürfe kein Mittel sein, um Medienschaffende unter Druck zu setzen, im Gegenteil sei es Aufgabe des Rechtsstaates, sie davor zu schützen.

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