Über das Beratergeschäft

Das Muster ist nicht neu: Wenn eine Geschichte nichts mehr hergibt, dann werden schliesslich noch die involvierten Berater ins Rampenlicht gezogen. Handelt es sich beim Auftraggeber um eine Verwaltungsstelle oder einen öffentlich-rechtlichen Betrieb, dann lässt sich oft und gerne über die Höhe der ausbezahlten Honorare die Empörungsindustrie noch einmal ankurbeln.

Das war auch im Fall «Carlos» nicht anders.

Es begann damit, dass die NZZ – peinlich genug für ein Blatt dieses Renomées – dem involvierten Kommunikationsberater allen Ernstes eine Amtsgeheimnisverletzung unterstellt. Die kann dieser schon alleine deshalb nicht begangen haben, weil er nie eine Amtsperson war – das aber eines der Tatbestandsmerkmale dieses sog. Sonderdelikts bildet. Aber gut.

Das Kesseltreiben geht dann in den vorhersehbaren Bahnen weiter. Leider lässt sich allerdings auch aus den Honorarnoten des beteiligten kein grosser Skandal machen: Durchschnittlich soll sein Honorar im Monat rund CHF 3600.– betragen haben. Das entspricht bei den branchenüblichen Ansätzen von etwa CHF 2’500.– bis CHF 4’000.– einem bis zwei Arbeitstagen pro Monat.

Bleibt also nur noch die Flucht in die letzte Bastion der Skandalisierung: Warum überhaupt ist der Beizug eines externen Beraters nötig, wo doch die Verwaltung über genügend interne Kommunikationsspezialisten verfügen sollte.

Indes, die Kritik greift gleich aus mehreren Gründen zu kurz:

Zum einen: ähnlich einem Anwalt wird auch ein Kommunikationsberater sehr genau klären müssen, wer sein Auftraggeber ist und welche Ziele sein Mandat umfasst. Was viele, und unter ihnen auch Chefredaktoren von grossen Tageszeitungen nicht verstehen: Die Kommunikationsstelle des Departements kann in einer Krisensituation sehr wohl eine völlig andere Zielsetzung verfolgen wollen als die in der Kritik stehende Verwaltungsabteilung. Angenommen, bei der Krise ginge es um einen Arbeitskonflikt: In dieser Konstellation wäre jedermann klar, dass der Rechtsvertreter des Arbeitgebers, beispielsweise des Departements, nicht gleichzeitig die Interessen des angestellten Chefbeamten vertreten kann. Gerade in Verlaufe von Krisensituationen zeichnet sich häufig ab, dass die Interessen und Zielsetzungen auch derjenigen Parteien, die zu Beginn vielleicht auf der gleichen Seite stehen, sich mit zunehmendem Verlauf eben ausdifferenzieren.

Zum zweiten: Krisensituationen ist inhärent, dass sie innerhalb von kürzester Zeit einen hohen Arbeitsanfall generieren, gerade auch in der Kommunikation. Krisenkommunikation heisst denn auch, alle Anspruchsgruppen rechtzeitig mit den zuvor definierten Botschaften zu bedienen, im Idealfall gar über dialogische und nicht rein monologische Kanäle. Diese enormen Kapazitäten während Zeiten des Courant normal vorzuhalten, ist betriebswirtschaftlich unsinnig. Auch hier greift deshalb die populistische Kritik zu kurz: Hinterfragt werden müsste vielmehr eine Kommunikationsabteilung, die in einer Krisensituation ohne zusätzliche Verstärkung auskommt: Bei ihr liegt der Verdacht nahe, dass Überkapazitäten bestehen.

Zum dritten: Ähnlich wie Medizin oder Juristerei ist die Kommunikation unterdessen eine ausdifferenzierte Disziplin. Die Spezialistinnen und Spezialisten für Investors Relations oder Produkte-PR arbeiten mit anderen Instrumenten und Prozessen als die Kolleginnen und Kollegen in der Krisenkommunikation. Von einem Kommunikationsverantwortlichen zu verlangen, Krisenkommunikation gleich auch noch zu beherrschen, bedeutet etwa dasselbe, wie vom Hausarzt zu erwarten, dass dieser bei einem Herzinfarkt gleich in der Arztpraxis und ambulant drei Bypässe legt. Die Forderung zeugt deshalb vor allem von einem: der Ignoranz gegenüber einer ganzen Disziplin.

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